AGB – Ladengeschäft

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis:

1.0 Geltungsbereich

2.0 Vertragsschluss

3.0 Widerrufsrecht

4.0 Kaufpreis

5.0 Zahlungsbedingungen, sonstige Pflichten des VP

6.0 Lieferung, Lieferfristen, Mängelrüge

7.0 Gewährleistung

8.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

9.0 Schlussbestimmungen

10.0 Informationen zur Online-Streitbeilegung

1.0 Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Jagd und Schießsport Obermeier GmbH Co. KG (nachfolgend: JSO) und dem Vertragspartner (nachfolgend: VP) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Regelung der Geschäftsbeziehung zu natürlichen oder juristischen Personen, die in Europa ansässig sind und eine Bestellung zur Auslieferung innerhalb Europas tätigen.

1.3 Abweichende Einkaufsbedingungen des VP werden zurückgewiesen und entfalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.0 Vertragsabschluss

2.1 Mit Abgabe seines Vertragsangebotes versichert der VP, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.

2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes des VP durch JSO zustande. Der VP ist an sein Angebot eine Woche gebunden. Nach Ablauf der Wochenfrist erlischt die Bindungswirkung, das Angebot bleibt jedoch bestehen, kann aber durch den VP widerrufen werden. Die Annahme des Vertragsangebotes durch JSO kann innerhalb dieser Woche in jeder Form (E-Mail, Brief, Telefon) erfolgen. Ausschlaggebend ist die Verwendung des Begriffes „Auftragsbestätigung“ oder der unmittelbare Versand der bestellten Ware. Sonstige Anfragen von JSO dienen lediglich der Klärung des Inhaltes der Bestellung des VP oder der Liefervoraussetzungen.

2.3 Die im Ladengeschäft bestellten Waren benötigen keine ausdrückliche Auftragsbestätigung. Die Annahme des Angebotes wird durch die Aushändigung oder Übersendung eines Kundenauftrags mit unseren AGB bestätigt.

3.0 Widerrufsrecht / Stornierung / Stornokosten

3.1 Die nachfolgenden Regelungen betreffend das Widerrufsrecht gelten nur für diejenigen VP, die als Verbraucher anzusehen sind und ein Vertragsabschluss nach § 312 b Fernabsatzverträge abgeschlossen wurde. Als Verbraucher ist jede natürliche Person anzusehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3.2 Der VP kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Brief) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und dem Empfang der bestellten Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:

Jagd und Schießsport Obermeier GmbH & Co. KG
Gingkofen 4
94333 Geiselhöring

oder an die folgende E-Mail-Adresse: info@waffenobermeier.de

3.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und etwa gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der VP die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem  Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, wie sie auch in dem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Im Übrigen  kann der VP seine Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und insbesondere die Griffschalen nicht an der Waffe anbringt.

3.4 Das Widerrufsrecht des VP besteht nicht, wenn die zu liefernde Ware individuell nach Vorgaben des VP angefertigt worden ist oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des VP zugeschnitten worden ist.

3.5 Das Widerrufsrecht des VP besteht nicht, wenn dessen Einkauf oder Bestellung im nicht für den Fernabsatz organisierten Vertrieb des Ladengeschäfts der JSO getätigt wurde. (Von dieser Regelung ausgenommen sind Einkäufe oder Bestellungen die über den Online Shop www.waffenobermeier24.de durchgeführt wurden.)

3.5 Die Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerruf erfolgt auf Kosten und Gefahr des VP. Die Ware muss so verpackt werden, dass sie beim Transport nicht beschädigt werden kann. Der VP hat sich dabei des Postweges zu bedienen. JSO kann verlangen, dass die Rücksendung der Ware an eine andere, von JSO benannte Anschrift erfolgt.

3.6 Stornierung
Der VP kann jederzeit eine Stornierung oder einen Rücktritt von seinen bestellten Waren bei JSO beantragen. Dieser Rücktritt benötigt jedoch eine ausdrücklich Zustimmung durch die JSO.

3.7 Stornokosten
Nach der Annahme des Rücktritts durch die JSO fallen Stornokosten in Höhe von 15% des Brutto Verkaufswert der bestellten Waren an und sind unverzüglich vom VP zu entrichten.

3.8 Sonderbestellungen
Artikel die extra auf Wunsch des VP angefertigt werden müssen, sind als Sonderanfertigungen zu sehen und sind somit von der Rückgabe vollständig ausgeschlossen. Beispielsweise zählt dazu eine Lang- oder Kurzwaffe welche nach VP-Wunsch konfiguriert wurde oder vom Hersteller eigens für den VP angefertigt wurde.

4.0 Kaufpreis

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung für das Bestimmungsland gültigen Preise. Alle Preise sind Endpreise.

4.2 Die Kosten für Versand und Versicherung werden dem VP gesondert berechnet und ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

5.0 Zahlungsbedingungen, sonstige Pflichten des VP

5.1 Der Kaufpreisanspruch von JSO entsteht mit Annahme der Bestellung durch den VP und ist sofort zur Zahlung fällig (Vorauskasse), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2 Sofern der Export von Deutschland aus in ein anderes europäisches Land erfolgt, ist der VP verpflichtet, sämtliche für den Import notwendigen formalen Voraussetzungen auf eigene Kosten herbeizuführen. JSO ist bereit, den VP hierbei zu unterstützen.

6.0 Lieferung, Lieferfristen, Mängelrüge

6. 1 Eine Auslieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.

6.2 JSO ist nach seinem Ermessen berechtigt aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des VP zu versichern.

6.3 Da die Lieferzeiten von den jeweiligen Herstellern und deren Zulieferern abhängig ist, kann ein genauer Liefertermin nicht eingehalten werden. Alle Angaben zu Lieferzeiten verstehen sich als ca. Angaben und verpflichten die JSO nicht zur Einhaltung dieser. Weitergehende Schadensersatzansprüche des VP – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

6.4 Befindet sich JSO mit der Auslieferung der Ware im Verzug, ist der VP berechtigt, JSO eine angemessen Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der VP berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des VP – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. JSO ist verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich an den VP zurückzuerstatten.

6.5 JSO ist berechtigt, den Vertrag in Teillieferungen zu erfüllen.

6.6 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des VP, sofern der VP kein Verbraucher ist.

6.7 Sofern der VP nicht als Verbraucher anzusehen ist, ist der VP verpflichtet, die Lieferung von JSO unmittelbar nach Erhalt auf Umfang, Identität, Transportschäden und offensichtliche Mängel zu prüfen und diese – gegebenenfalls – JSO unverzüglich (spätestens innerhalb von 8 Tagen) anzuzeigen. Unterlässt der VP diese Untersuchung/Rüge, gilt die Lieferung insoweit als vertragsgemäß.

6.8 Nachträgliche Arbeiten an den zugelieferten Waren (Werkstattaufträge …) sind nicht Bestandteil der Vorab mitgeteilten Lieferzeiten und verzögern die Auslieferung der Waren zusätzlich.

7.0 Gewährleistung

7.1 JSO übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die gelieferte Ware sich für den vorausgesetzten Verwendungszweck eignet. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Eingang der Ware beim VP. Beschädigungen und Verschleißerscheinungen an der Ware durch Gebrauch sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.2 Soweit ein die Gewährleistungsverpflichtung von JSO auslösender Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der VP gem. § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

7.3 JSO haftet gegenüber dem VP bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des VP nur, soweit die Verletzung auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von JSO oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei sonstigen Schäden haftet JSO nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von JSO, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei sonstigen Geschäften ist ausgeschlossen, sofern es nicht um die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinals pflichten) geht.

8.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

8.1 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

8.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen JSO und dem VP regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

8.3 Rechtsverbindlich ist ausschließlich der deutsche Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.0 Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.2 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3 Die vorstehenden Absätze gelten auch für den Fall entsprechend, dass der Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

10.0 Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen.

Erreichbar wird die OS-Plattform unter folgendem Link sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr